专利摘要:

公开号:WO1981003158A1
申请号:PCT/DE1981/000066
申请日:1981-04-28
公开日:1981-11-12
发明作者:T Birle
申请人:T Birle;
IPC主号:G08B21-00
专利说明:
[0001] "Sicherheitsvorrichtung, insbesondere für Taucher"
[0002] Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsvorrichtung für einen Aufenthalt einer Person bei einem nichtatmosphärischen Druck, insbesondere für Taucher.
[0003] Es ist bekannt, besondere Sicherheitsvorrichtungen, sogenannte Totmann-Vorrichtungen, in solchen Fällen vorzusehen, in denen eine plötzlich auftretende Handlungsunfähigkeit einer Person ein nachteiliges Ereignis, wie ein Unglück oder gar eine Katastrophe nach sich ziehen könnte. So werden beispielsweise Totmann-Einrichtungen im Führerstand von Lokomotiven oder Flugzeugen eingesetzt, wobei diese Totmann-Einrichtungen darauf beruhen, daß die hierdurch überwachte Bedienungsperson entweder dauernd oder in zeitlichen Abständen eine Kontrolleinrichtung betätigen muß. Ein Ausbleiben dieser Betätigung wertet die Kontrolleinrichtung als eine eingetretene Handlungsunfähigkeit der Bedienungsperson, worauf entsprechende Rettungsmaßnahmen, wie ein Bremsvorgang oder eine automatische Steuerung, in Gang gesetzt werden. Entsprechend dem ihnen zugrundeliegenden Zweck hängen diese bekannten Totmann-Einrichtungen lediglich von der Betätigung durch die Bedienungsperson ab, wogegen ein Einschluß der herrschen- den Umgebungsbedingungen keine Berücksichtigung findet.
[0004] Es sind jedoch auch die Fälle von großer praktischer Bedeutung, in denen gerade sich verändernde Umgebungsbedingungen, nämlich ein vom normalen atmosphärischen Druck abweichender, veränderlicher Über- oder Unterdruck auf eine Person ein-wirkt und zu deren Handlungsunfähigkeit führt. Bekannt ist hier vor allem die Gefahr des Tiefenrausches sowie des Sauerstoffmangels oder der SauerstoffVergiftung, wie sie bei Schwimm- bzw. Leichttauchern oder auch bei schweren Helmtauchern und Unterwasserfahrzeug-Besatzungen, die unter er-höhtem Umgebungsdruck arbeiten, auftreten können. Die damit einhergehenden Erscheinungen einer Sinnestrübung, Ohnmacht oder eines Handlungsunvermögens, die durch die gegenüber dem atmosphärischen Druck veränderten Druckverhältnisse verursacht sind, erfordern zur Verhütung schlimmerer Folgen die sofortige Einleitung angemessener Rettungsmaßnahmen.
[0005] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitsvorrichtung zu schaffen, die in ihrer Wirkung druckabhängig und dadurch den besonderen Erfordernissen der Rettung unter Bedingungen nichtatmosphärischen Druckes besser angepaßt ist.
[0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine von einem Druckfühler und einer LδScheinrichtung gesteuerte Kontrolleinrichtung, durch die eine zeitliche Folge von Kontrollsignalen und damit einhergehenden, mittels einer durch die Person erfolgenden Betätigung der Löscheinrichtung unterdrückbaren Rettungssignalen erzeugbar ist, wobei der zeitliche Abstand der Kontrollsignale in Abhängigkeit vom durch den Druckfühler gemessenen jeweiligen Umgebungsdruck selbsttätig einstellbar ist. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird der Tatsache Rechnung getragen, daß bei vom atmosphärischen Druck abweichenden Verhältnissen des Umgebungsdrucks die menschliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigt und Gefahren für das Leben hervorgerufen werden können. Die einem nichtatmosphärischen Druck unterworfene Person wird daher bei der Erfindung durch die Kontrolleinrichtung überwacht, indem die von der Kontrolleinrichtung erzeugte zeitliche Folge der Kontrollsignale einer die Handlungsfähigkeit der überwachten Person anzeigenden Reaktion bedarf, nämlich der Unterdrückung der mit den Kontrollsignalen einhergehenden Rettungssignale durch Betätigung der Löscheinrichtung. Wird die Löscheinrichtung nach dem Auftreten eines der Kontrollsignale nicht innerhalb einer bestimmten Zeit betätigt, so muß die Handlungsunfähigkeit der überwachten Person angenommen werden und das infolge der fehlenden Betätigung der Löscheinrichtung auftretende Rettungssignal verursacht dann eine Auslösung und Einleitung geeigneter Rettungsmaßnahmen.
[0007] Die erfindungsgemäße Lehre sieht dabei vor, daß der zeitliche Abstand der KontrollSignale nicht konstant ist, sondern eine selbsttätige Einstellung in Abhängigkeit vom jeweiligen Umgebungsdruck erfährt. Dies ist äußerst wesentlich, weil die Gefährdung der Handlungsfähigkeit und Gesundheit der nichtatmosphärischem Druck ausgesetzten Person stark von den tatsächlichen Verhältnissen des Umgebungsdruckes abhängt. Im allgemeinen bedeuten geringe Abweichungen vom atmosphärischen Druck noch keine Gefahr, so daß der die Intensität der Überwachung bestimmende Abstand der Kontrollsignale sehr groß oder sogar unendlich groß sein darf, wogegen mit einer zunehmenden Abweichung vom atmosphärischen Druck schließlich Sicherheitsschranken bzw. die Grenzen von Sicherheitsbereichen erreicht oder überschritten werden, wobei sodann eine entsprechend intensive Überwachung mit einem immer geringer werdenden zeitlichen Abstand der Kontrollsignale erforderlich ist. Beim Sporttauchen liegt beispielsweise im Falle der Verwendung von reinem Sauerstoff als Atemgas die theoretische Sicherheitsschranke bei einer Tauchtiefe von 7 m, was durch den dieser Tauchtiefe entsprechenden Sauerstoffpartialdruck von 1,7 bar bedingt ist, weil Sauerstoff bei einem höheren Druck toxisch wirkt. Demgegenüber ist jedoch die praktische Sicherheitsschranke auf eine Tauchtiefe von 20 - 25 m entsprechend einem Druck von 3 - 3, 5 bar vorgeschoben, wobei diese praktische Grenze in hohem Maße von der gegenwärtigen Gesamtverfassung, Übung, Aufenthaltsdauer, Umgebungstemperatur u.dgl. abhängig ist. Im Unterschied zur Verwendung von reinem Sauerstoff als Atemgas werden durch das Tauchen mit Preßluft- bzw. Mischgasgeräten erheblich günstigere Werte der Sicherheitsschranke erreicht. Hier liegt erfahrungs- gemäß die Sicherheitsschranke für das Tauchen bei einer
[0008] Tiefe von 30 - 40 m entsprechend einem Druck von 4 - 5 bar. Ab dieser Sicherheitsschranke nehmen die Gefahren für den Taucher ziemlich schnell zu. Eine Bewußtseinstrübung bzw. narkotische Wirkung tritt meistens bereits ab 40 - 50 m Wassertiefe entsprechend einem Druck von 5 - 6 bar ein, die selbst bei erfahrenen Tauchern ab etwa 70 m Wassertiefe entsprechend einem Druck von 8 bar zur Handlungsunfähigkeit, unkontrollierter Bewußtseinstrübung, Ohnmacht oder Tod führen können. Da durch die Erfindung die Intensität der Überwachung durch den zeitlich veränderlichen Abstand der Kontrollsignale selbsttätig an das Ausmaß der Gefahrenträchtigkeit der Verhältnisse des Umgebungsdrucks angepaßt ist, wird somit den beim Tauchen auftretenden Gefahrenmomenten ganz hervorragend Rechnung getragen.
[0009] Für Berufstaucher kommt auch die Verwendung von Gasgemischen, wie z.B. Helium-Sauerstoffgasgemischen als Atemgas in Betracht. In diesem Fall ist erfahrungsgemäß nicht von einer einzigen Sicherheitsschranke auszugehen, sondern von einem bestimmten Sicherheitsbereich. Die Größe dieses Sicherheitsbereiches bestimmt sich vor allem nach der Art des Gasgemisches, wobei beispielsweise ein Partialdruck des Sauerstoffs von weniger als 0,2 bar einen Sauerstoffmangel, dagegen von mehr als 1,7 bar eine SauerstoffVergiftung zur Folge hat. In diesem Fall wird durch eine geeignete Ausbildung der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung der Abstand der Kontrollsignale beim Verlassen dieses Sicherheitsbereichs in dem Maße immer kürzer, in dem die Gefahr zunimmt.
[0010] Weitere Beispiele für die Anwendung der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung sind das Ballonfliegen, wobei im Unterschied zum vorerwähnten Beispiel des Tauchens in diesem Fall die Druckabnahme mit wachsender Flughöhe eine immer intensivere Überwachung erfordert, sowie die Anwendung der Erfindung bei Druckkammern mit variablen Druckverhältnissen, bei Tauchbooten ohne oder mit nur unzureichendem Druckausgleich u.dgl.
[0011] Ein Beispiel für die Variationsbreite des zeitlichen Abstands der Kontrollsignale ergibt einen maximalen zeitlichen Abstand von 80 Sekunden und einen minimalen zeitlichen Abstand von 20 Sekunden.
[0012] Eine für das Sporttauchen mit Preßluftgeräten geeignete Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß der zeitliche Abstand der Kontrollsignale mit anwachsendem Umgebungsdruck abnimmt. Diese gegenläufige Abhängigkeit ist dadurch bedingt, daß bei dieser Anwendung die Gefahr mit der zunehmenden Tauchtiefe, d.h. dem anwachsenden Umgebungsdruck steigt.
[0013] Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung ist in der Kontrolleinrichtung ein druckabhängiger Schalter vorgesehen, durch den die Kontrolleinrichtung innerhalb eines voreinstellbaren Bereichs des Umgebungsdrucks selbsttätig einschaltbar, außerhalb dieses Bereichs jedoch ausgeschaltet ist. Diese Ausführungsform trägt besonders dem Umstand Rechnung, daß beispielsweise beim Tauchen eine Überwachung erst ab einer be stimmten Tauchtiefe, die außerdem von den persönlichen Gegebenheiten der tauchenden Person abhängig ist, erforderlich wird. Dabei ist es vorteilhaft möglich, den Bereich, in dem die Überwachung stattfinden soll, unter Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten voreinzustellen, wobei sodann die Überwachung außerhalb des voreingestellten Bereichs ausgeschaltet ist. Damit wird der Benutzer der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung der unnötigen Mühe enthoben, die Löscheinrichtung auch dann zu betätigen, wenn mangels Überschreitung einer Sicherheitsschranke überhaupt keine Überwachung erforderlich ist. Dabei erweist es sich in diesem Zusammenhang zur Erhöhung der Sicherheit als besonders zweckmäßig, daß der voreinstellbare Bereich nur bei atmosphärischem Druck veränderbar ist. Damit wird die Gefahr ausgeschaltet, daß die überwachte Person etwa unter dem Einfluß einer Bewußtseinstrübung den richtig voreingestellten Bereich in gefahrbringender Weise verändert. Im Falle eines Tauchers kann die ausschließlich bei atmosphärischem Druck durchführbare Veränderbarkeit des voreinstellbaren Bereichs beispielsweise sowohl durch einen entsprechenden Druckfühler als auch durch einen Feuchtigkeitsfühler bewerkstelligt werden, wobei durch den Feuchtigkeitsfühler eine Änderung des voreingestellten Bereichs in dem Augenblick, gesperrt werden kann, in dem die Sicherheitsvorrichtung mit dem Taucher unter die Wasseroberfläche eintaucht. Mit besonders geringem Aufwand kann jedoch der voreinstellbare Bereich dadurch gesperrt werden, daß zu seiner Veränderung ein besonderes Werkzeug, wie ein Schlüssel o.dgl., erforderlich ist, den der Taucher während seiner Tauchfahrt nicht mit sich führt. In einer weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen SicherheitsVorrichtung ist außerdem vorgesehen, daß die zeitliche Dauer des RettungsSignals in Abhängigkeit vom jeweiligen Umgebungsdruck selbsttätig einstellbar ist. Dies erweist sich vor allem im Zusammenhang mit einer Ausführungsform als vorteilhaft, bei der das Rettungssignal einem davon gesteuerten Magnetventil eines Auftriebskörpers, wie einer Tarierweste, Tauchrettungsweste o.dgl. zuleitbar ist. Durch eine derartige Steuerung des Magnetventils ist die Öffnungsdauer und Do-sierung des in den Auftriebskörper einströmenden Gasvorrats aus der entsprechenden Rettungsgasflasche derart einstellbar, daß bei einer großen Tauchtiefe ein entsprechend rascher Notaufstieg erfolgen kann. Zwar soll die Aufstiegsgeschwindigkeit bei Preßlufttauchern etwa 18 m pro Minute nicht überschreiten, was bei einem derartigen Notaufstieg möglicherweise überschritten wird. Da jedoch ein Tiefenrausch während des Aufstiegs sehr schnell abklingt, wird der Taucher rasch wieder dazu in die Lage gesetzt, seine Aufstiegsgeschwindigkeit den Bedürfnissen entsprechend durch ein an dem Auftriebskörper, nämlich seiner Tauchrettungsweste angebrachtes Notablaßventil anzugleichen.
[0014] Schließlich ist bei einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung vorgesehen, daß das Rettungssignal auf eine entfernte Empfangsstation übertragbar ist. Diese Ausführungsform eignet sich vor allem für berufsmäßige Tauchunternehmungen, insbesondere für Sättigungstauchunternehmungen, bei denen es für den Taucher meist nicht möglich ist, sofort und ohne Einhaltung von Dekompressions-Zeiten an die Wasseroberfläche zurückzukehren. In diesen Fällen stehen üblicherweise Unterwasserhäuser bzw. Druckkammern in Bereitschaft, wobei sodann das Rettungssignal, beispielsweise optisch, akustisch, über Kabel oder Wellenabstrahlung der Empfangsstation die eingetretene Gefahr anzeigt, um von dort aus die notwendigen Rettungsmaßnahmen sofort einleiten zu können. Die erfindungsgemäße Sicherheitsvorrichtung ist mit geringem Kostenaufwand herstellbar, da als Bauelemente hierfür bekann te elektronische Drucksensoren zur druckabhängigen Steuerung der elektronischen Kontrolleinrichtung verwendet werden kön nen. Die von der Kontrolleinrichtung als elektronische
[0015] Steuerimpulse erzeugten RettungsSignale können ebenso leicht in bekannter Weise durch Magnetventile in eine entsprechende mechanische Drucksteuerung umgewandelt werden.
[0016] Die Anwendung der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung im Zusammenhang mit Tauchern ermöglicht nicht nur eine Anzeige eintretender Gefahren, wie Sinnestrübung, Ohnmacht o.dgl. sowie die Einleitung der entsprechenden Rettungsmaßnahmen, sondern erlaubt auch eine selbsttätige Bergung, wenn bereits der Tod eingetreten ist. Vom Gesichtspunkt des materiellen Schadens bedeutet dies geringere Bergungskosten und die Vermeidung versicherungstechnischer Probleme, da der selbsttätig an die Oberfläche getriebene Tote sodann leichter auffindbar ist.
[0017] Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand er Zeichnung. Dabei zeigen die
[0018] Fig. 1 - eine bevorzugte Ausführungsform der elektronischen Komponenten.
[0019] Die erfindungsgemäß vorgesehene elektronische Einrichtung umfaßt folgende Funktionsgruppen: Druckmeßverstärker, Einstellsperre, untere und obere Druckmeldeeinrichtung, Integrator, Meldeeinrichtung, Quittierungsschaltung, Zeitgeber, Stromversorgung, Ausschaltverriegelung und Tiefen- und Zeitbereich. Der Druckmeßverstärker D 5/1 verstärkt die druckproportionale Spannung des Siliziumdrucksensors. Der Offset des Sensors und des Verstärkers wird mit den Widerständen R 11, R12 abgeglichen. Der Abgleich des Verstärkers erfolgt mit den bei-den Widerständen R 13, R 16.
[0020] Mit der Einstellsperre D 5/3 wird verhindert, daß bei einem Druck von
1,4 bar der Tiefenbereich und die Integrationszeit verstellt werden kann. Außerdem ist nach Ansprechen der Einstellsperre D 5/3 ein Ausschalten der Einrichtung nicht mehr möglich (Ausschaltverriegelung).
[0021] Die Einstellsperre besteht aus einem Schwellwertschalter. Der Ansprechdruck liegt bei 1,4 bar und der Ausschaltdruck bei 1 ,2 bar.
[0022] Es sind verschiedene Tiefenbereiche (bzw. verschiedene Druckbereiche) vorgesehen, die eine untere und obere Tiefengrenze aufweisen. Nach Ansprechen der unteren Tiefengrenze wird der Integrator freigegeben und nach Ansprechen der oberen Grenze sofort die Meldeeinrichtung.
[0023] Die untere Druckmeldeeinrichtung besteht aus dem Schwellwertschalter D 5/4 und die obere Druckmeldeeinrichtung aus dem Schwellwertschalter D6/2.
[0024] Angesteuert wird der Integrator D 6/1 vom Druckmeßverstärker D 5/1 und freigegeben von der unteren Druckmeldeeinrichtung D 5/4. Die Integrationszeit ist druckabhängig, d.h. mit stei-gendem Druck bzw. mit größerer Wassertiefe verringert sich die Integrationszeit. Die Abnahme der Integrationszeit in Abhängigkeit der Wassertiefe bestimmt der Verstärker D 5/2. Verglichen wird die Ausgangsspannung des Integrators D 6/1 mit einem Schwellwertschalter D 6/3. Wird die Schwelle von D 6/3 überschritten, erfolgt die Freigabe der Meldeeinrichtung.
[0025] Die Meldeeinrichtung besteht aus dem Teiler D 10/1, Teiler D 10/2, Teiler D 13/1, Summer und dem Magnetventil.
[0026] Wird die Meldeeinrichtung freigegeben, ertönt alle 1,25 sec. 5 mal ein Signal, das anschließend in einen 10-sec. -Dauerton übergeht. Nach dem 10-sec. -Dauerton wird das Magnetventil 20 sec. lang geöffnet. Dieses Spiel wiederholt sich so lange, bis die Freigabe verschwindet. Freigegeben wird die Meldeeinrichtung durch den Integrator, obere Druckmeldeeinrichtung und alle 160 sec.
[0027] Der pulsierende Ton, das Dauersignal und das Öffnen des Magnetventiles kann nur dann quittiert werden, wenn die obere Druckgrenze nicht überschritten wurde.
[0028] Die Verriegelung erfolgt mit dem Gatter D 9/1.
[0029] Die Quittierungsschaltung besteht aus der Taste T 1 und dem D-Flip-Flop D 14/1. Das D-Flig-Flop setzt sich über den Wider stand R 54, Kondensator C 13 und Gatter D 2/1 selbst zurück.
[0030] Nach Betätigung der Quittiertaste wird die Meldeeinrichtung, der Integrator D 6/1 und der Zähler D 12 zurückgesetzt. Aus-serdem leuchten, wenn nicht die Einstellsperre D 5/3 ange-sprochen hat, die Leuchtdioden für den Tiefenbereich und für den Zeitbereich auf. Dadurch wird die Einstellung des Tiefen- und Zeitbereiches möglich. Der Zeitgeber besteht aus dem Taktgeber D 6/4, der Rechteck-impulse liefert, und aus dem Zähler D 12. Der Zähler teilt das Ausgangssignal des Taktgebers auf 1,25 sec, 5 sec, 10 sec. und 160 sec. Impulse. Angeschlossen am Zähler ist die Meldeeinrichtung.
[0031] Die Einrichtung wird von einer 12 V-Nickel-Cadmium Batterie versorgt. Die Aufladung der Batterie erfolgt durch ein internes Ladegerät, das aus dem Kondensator C 5, dem Graetzgleich-richter V 3 und der Z-Diode V 4 besteht.
[0032] Die Einrichtung kann bei jedem beliebigen Umgebungsdruck über den Einschalter S 1 und Transistor V 5 eingeschaltet werden. Eine Ausschaltung des TR und die Einstellung des Tiefen- und Zeitbereiches kann nur bei einem Druck von
1,2 bar erfolgen.
[0033] Verhindert wird dies durch die Einstellsperre.
[0034] Der integrierte Schaltkreis D 13/2 merkt sich bei eingeschal-tetem Gerät den eingestellten Tiefenbereich und das R-S Flip-Flop D 1 den Zeitbereich. Beide Merker verlieren bei ausgeschaltetem Gerät ihre Einstellung.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche:
1. Sicherheitsvorrichtung für einen Aufenthalt einer Person bei einem nichtatmosphärischen Druck, insbesondere für Taucher, gekennzeichnet durch eine von einem Druckfühler und einer Löscheinrichtung gesteuerte Kontrolleinrichtung, durch die eine zeitliche Folge von KontrollSignale und damit einhergehenden, mittels einer durch die Person erfolgenden Betätigung der Löscheinrichtung unterdrück- baren RettungsSignalen erzeugbar ist, wobei der zeitliche Abstand der Kontrollsignale in Abhängigkeit vom durch den Druckfühler gemessenen jeweiligen Umgebungsdruck selbsttätig einstellbar ist.
2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zeitliche Abstand der Kontrollsignale mit anwachsendem Umgebungsdruck abnimmt.
3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekenn zeichnet durch einen in der Kontrolleinrichtung vorgesehe nen druckabhängigen Schalter, durch den die Kontrolleinrichtung innerhalb eines voreinstellbaren Bereichs des Umgebungsdrucks selbsttätig eirischaltbar, außerhalb dieses Bereichs jedoch ausgeschaltet ist.
4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der voreinstellbare Bereich nur bei atmosphärischem Druck veränderbar ist.
5. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zeitliche Dauer des Rettungssignals in Abhängigkeit vom jeweiligen Umgebungsdruck selbsttätig einstellbar ist.
6. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungssignal einem davon gesteuerten Magnetventil eines Auftriebskörpers, wie einer Tarierweste, Tauchrettungsweste o.dgl. zuleitbar ist.
7- Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungssignal auf eine entfernte Empfangsstation übertragbar ist.
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公开号 | 公开日
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优先权:
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